Da die Mülheimer Pfarrstelle im Jahr 1660 von Graf Wilhelm Wirich von Daun-Falkenstein eigenmächtig und damit irregulär mit Theodor Undereyck besetzt wurde, verursachte eine mehr als zweijährige Spannung zwischen Graf Wilhelm Wirich, der Gemeinde mit Pfarrer Undereyck auf der Einen und Graf Moritz von Limburg-Styrum auf der anderen Seite. Letzterer sieht sich schließlich im November genötigt seinen Anteil am Kollationsrecht für 1000 Reichstaler an die Gemeinde zu verkaufen.
Personen: Wilhelm Wirich von Daun-Falkenstein | Moritz von Limburg-Styrum | Theodor Undereyck
