Die Christianisierung der polytheistischen sächsischen Urbevölkerung in der Nordharzregion durch die Franken und die Klöster (besonders Corvey und Fulda) ist mit teilweise erheblichen Widerständen der Sachsen verbunden. 785 erläßt Karl der Große eine Sondergesetzgebung für die Sachsen. Darin heißt es u.a.: "Wenn zukünftig im Sachsenvolk ein heimlich noch ungetaufter sich verbergen möchte und sich weigert, zur Taufe zu kommen, weil er Heide bleiben will, dann sterbe er des Todes".